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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Friedhofsgebühren

Sehr geehrte Grabstelleninhaber, mehrfach, u.a. vom Rechnungsprüfungsamt unserer Landeskirche, vom Regionalkirchenamt Chemnitz und der Kassenverwaltung Zwickau, wurden wir in den letzten Jahren darauf hingewiesen, dass eine Neukalkulation unserer Friedhofsgebühren und auf dieser Basis der Beschluss einer neuen Friedhofsgebührenordnungen für die Ev.-Luth. Friedhöfe Kirchberg und Burkersdorf dringend geboten ist.

Zunächst haben wir als Kirchenvorstände damit gezögert, weil uns ja bewusst ist, wie stark die Haushaltskassen durch steigende Lebenshaltungskosten und Preise beansprucht sind und es kaum einen Bereich gibt, der in letzter Zeit von Gebühren- oder Kostenerhöhungen ausgenommen war.

Andererseits sind auch die Material- und Personalkosten für die Erhaltung unserer Friedhöfe in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Aus sozialen Gründen haben wir bislang auf eine Neufestsetzung der Friedhofsgebühren verzichtet.

Alarmiert durch ein hohes Defizit des Friedhofshaushaltes am Ende des Haushaltjahres 2023, kommen wir aber nach längerer Bestandszeit bisheriger Gebühren – die letzte Friedhofsgebührenordnung trat am 10.03.2013 in Kraft – nun nicht mehr umhin, eine Neufestsetzung vorzunehmen.

Auch wenn die Nutzungsgebühren für die Liegezeiten deutlich höher angesetzt werden mussten, liegen wir damit teilweise deutlich unter den tatsächlich kalkulierten Beträgen.

Mit der Festlegung der neuen Gebühren haben wir einen Balanceakt zwischen sozialer Verträglichkeit und der Notwendigkeit einer Kostendeckung versucht.

So hoffen wir auf Ihr Verständnis für die Erhöhung der Friedhofsgebühren, die letztlich dazu dient, dass die Kirchlichen Friedhöfe in Kirchberg und Burkersdorf auch weiterhin kostendeckend arbeiten und betrieben werden können.

Die Friedhofsgebührenordnung wurde nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens öffentlich bekanntgegeben. Sie ist in zwei Ausgaben des Friedhofsanzeigers zu finden, auf die unter folgenden Links direkt zugegriffen werden kann:

Mit der Veröffentlichung der Regelungen im Friedhofsanzeiger ist die öffentliche Bekanntmachung umgesetzt. Den Maßstab, wann die Regelungen inkrafttreten, bildet die entsprechend verankerte Regelung des Inkrafttretens (§ 10 FGO bzw. § 43 FO) innerhalb der jeweiligen Ordnung in Verbindung mit dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung im Friedhofsanzeiger. Information über den Übergang zur Bekanntmachung im elektronischen Friedhofsanzeiger sind verfügbar unter dem Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens vom 29.0902023: Amtsblatt-2023-17-18.pdf (evlks.de)

Gottfried Wachsmuth, Vorsitzender
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kirchberg