Am Dienstag, dem 26.03.2024, fand die 54. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses statt. Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 18/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Kirchberg für das Jahr 2024. Die Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss 19/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 88b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2024 zu verzichten.
Beschluss 20/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt eine Umlage als Ausgleich für den im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Verwaltungsgemeinschaft entstehenden Finanzbedarfs für das Jahr 2024 wie folgt:
1. Personalkostenumlage
Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen Personalkosten der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der jeweiligen Auszubildenden. Die hauptamtliche Bürgermeisterin bleibt dabei unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Personalkosten für das Jahr 2024 beträgt 2.612.000,00 €.
2. Sachkostenumlage
Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen sächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadtverwaltung. Die verbrauchsunabhängigen Fixkosten sowie die Aufwendungen für umfassende Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bleiben unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Sachkosten für das Jahr 2024 beträgt 267.200,00 €. Die Mitglieder des Stadtrates im Gemeinschaftsausschuss werden beauftragt, der vom Stadtrat beschlossenen Umlage im Gemeinschaftsausschuss zuzustimmen.
Beschluss 21/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Veräußerung des Teil-Flurstückes 947/14 der Gemarkung Kirchberg in Größe von ca. 1.000 m². Der Kaufpreis beträgt 65,00 Euro je Quadratmeter. Alle weiteren Kosten, die mit dem Verkauf des Grundstückes entstehen, u. a. Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten, sind durch den Erwerber zu tragen. Im abzuschließenden Grundstückskaufvertrag sind die Bauverpflichtung (Einreichung des Bauantrages innerhalb von 12 Monaten und der Baubeginn innerhalb von 24 Monaten nach Beurkundung) sowie das Wiederkaufsrecht der Stadt Kirchberg dinglich zu sichern. Nach Erfüllung dieser Verpflichtungen ist die Löschung des Wiederkaufsrechts zu genehmigen.
Beschluss 22/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Veräußerung des Teil-Flurstückes 947/14 der Gemarkung Kirchberg in Größe von ca. 150 m². Der Kaufpreis beträgt 65,00 Euro je Quadratmeter. Alle weiteren Kosten, die mit dem Verkauf des Grundstückes entstehen, u. a. Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten, sind durch den Erwerber zu tragen.