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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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40. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses

Am Dienstag, dem 09.04.2024, 19.00 Uhr fand die 40. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2019 - 2024) im Beratungsraum des Rathauses Kirchberg statt. In öffentlicher Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 04/24/04

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 87/3 Gemarkung Leutersbach die Einräumung

-

einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 185/3 der Gemarkung Leutersbach

-

einer Grunddienstbarkeit (Brückenrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 185/3 der Gemarkung Leutersbach

-

einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit für den Landkreis Zwickau der Bauaufsichtsbehörde auf dem Flurstück 87/3 der Gemarkung Leutersbach als Zugang/Zufahrt zum Flurstück 185/3 der Gemarkung Leutersbach.

Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, sowie des Brückenbauwerkes, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten. Für die Gewährung der Dienstbarkeiten ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 60,00 € zu zahlen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung stehen, sind vom Berechtigten zu tragen.

Beschluss 05/24/04

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 87/3 Gemarkung Leutersbach die Einräumung

-

einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 185/4 der Gemarkung Leutersbach

-

einer Grunddienstbarkeit (Brückenrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 185/4 der Gemarkung Leutersbach

-

einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit für den Landkreis Zwickau der Bauaufsichtsbehörde auf dem Flurstück 87/3 der Gemarkung Leutersbach als Zugang/Zufahrt zum Flurstück 185/4 der Gemarkung Leutersbach.

Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, sowie des Brückenbauwerkes, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten.

Für die Gewährung der Dienstbarkeiten ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 60,00 € zu zahlen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung stehen, sind vom Berechtigten zu tragen.

Beschluss 06/24/04

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 87/3 Gemarkung Leutersbach die Einräumung

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einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 184/1 der Gemarkung Leutersbach

-

einer Grunddienstbarkeit (Brückenrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 184/1 der Gemarkung Leutersbach

-

einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit für den Landkreis Zwickau der Bauaufsichtsbehörde auf dem Flurstück 87/3 der Gemarkung Leutersbach als Zugang/Zufahrt zum Flurstück 184/1 der Gemarkung Leutersbach.

Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, sowie des Brückenbauwerkes, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten.

Für die Gewährung der Dienstbarkeiten ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 60,00 € zu zahlen.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung stehen, sind vom Berechtigten zu tragen.

Beschluss 07/24/04

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 87/3 Gemarkung Leutersbach die Einräumung

-

einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 190/1 der Gemarkung Leutersbach

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einer Grunddienstbarkeit (Brückenrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 190/1 der Gemarkung Leutersbach

-

einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit für den Landkreis Zwickau der Bauaufsichtsbehörde auf dem Flurstück 87/3 der Gemarkung Leutersbach als Zugang/Zufahrt zum Flurstück 190/1 der Gemarkung Leutersbach.

Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, sowie des Brückenbauwerkes, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten.

Für die Gewährung der Dienstbarkeiten ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 60,00 € zu zahlen.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung stehen, sind vom Berechtigten zu tragen.

Beschluss 08/24/04

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt eine Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel entsprechend der nachstehenden Aufstellung:

Damit ergeben sich für die einzelnen Vereine folgende Zuschüsse:

1. RC-MSC Kirchberg e.V.

22,00 Euro

Blasorchester Gymnasium Kirchberg e.V.

605,00 Euro

Cunersdorfer Reitverein e.V.

66,00 Euro

ESV LOK Kirchberg e.V.

99,00 Euro

Kirchberg Natur- und Heimatfreunde e.V.

187,00 Euro

LV „Olympia“ Kirchberg e.V.

1.221,00 Euro

Shotokan Karate Dojo Kirchberg e.V.

506,00 Euro

SV 1861 Kirchberg e.V.

1.331,00 Euro

SV „Rödeltal“ 1950 Kirchberg e.V. (Turnen)

440,00 Euro

SV „Rödeltal“ 1950 Kirchberg e.V. (Fußball)

154,00 Euro

SC „Neptun“ Kirchberg e.V.

77,00 Euro

Summe

4.708,00 Euro

Die zusätzlichen Mittel sollen der Liquiditätsrücklage entnommen werden.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin