Titel Logo
Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg am 25.03.2025

Am Dienstag, dem 25.03.2025, fand die 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg der Wahlperiode 2024 – 2029 im Ratssaal des Rathauses statt.

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 09/2025

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen Veranstaltungen sowie die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Marktes der Stadt Kirchberg vom 25.03.2025.

Beschluss 10/2025

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt eine Umlage als Ausgleich für den im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Verwaltungsgemeinschaft entstehenden Finanzbedarfs für das Jahr 2025 wie folgt:

1. Personalkostenumlage

Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen Personalkosten der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der jeweiligen Auszubildenden. Die hauptamtliche Bürgermeisterin bleibt dabei unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Personalkosten für das Jahr 2025 beträgt 2.732.800 €.

2. Sachkostenumlage

Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen sächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadtverwaltung. Die verbrauchsunabhängigen Fixkosten sowie die Aufwendungen für umfassende Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bleiben unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Sachkosten für das Jahr 2025 beträgt 283.400,00 €.

Die Mitglieder des Stadtrates im Gemeinschaftsausschuss werden beauftragt, der vom Stadtrat beschlossenen Umlage im Gemeinschaftsausschuss zuzustimmen.

Beschluss 11/2025

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Kirchberg für das Jahr 2025. Die Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss 12/2025

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 88b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2025 zu verzichten.

Beschluss 13/2025

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die endgültigen Gesamtkosten der Maßnahme „Sanierung Scheringerstraße“ in Höhe von 430.082,76 € brutto, zuzüglich des Straßenentwässerungsanteils RZV in Höhe von 27.740,00 € brutto und die endgültigen Gesamtkosten der Maßnahme „Erneuerung Straßenbeleuchtung Scheringerstraße“ in Höhe von 7.459,54 brutto.

Dorothee Obst,

Bürgermeisterin