Am Dienstag, dem 31.03.2026, fand die 20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg der Wahlperiode 2024–2029 im Ratssaal des Rathauses statt. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 09/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Kirchberg für das Jahr 2026. Die Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss 10/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 88b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2026 zu verzichten.
Beschluss 11/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt das Betriebsgutachten des Staatsbetriebs Sachsenforst für den Körperschaftswald der Stadt Kirchberg für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2033.
Beschluss 12/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Unterzeichnung eines Pachtvertrages mit dem Sportverein 1861 Kirchberg e.V. zur Nutzung des Touristenlagers in Kirchberg ab dem 01.04.2026.
Beschluss 13/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, den Verein „Kirchberger Natur- und Heimatfreunde e.V.“ bei der Umsetzung des Projektes - Leader-Projekt „Errichtung eines Toilettencontainers mit Holzverkleidung“ am „Engländerstolln“ im Rahmen der Leader-Förderung mit einem Betrag von bis zu 9.000,00 Euro zu unterstützen.
Beschluss 14/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Vorfinanzierung von Fördermitteln mit dem Verein Kirchberger Natur- und Heimatfreunde e.V. über ein zinsloses Darlehen i. H. v. 67.000,00 Euro. Das Darlehen ist zweckgebunden zur Vorfinanzierung der Fördermittel für die Maßnahme „Errichtung eines Toilettencontainers mit Holzverkleidung“ am „Engländerstolln“ zu verwenden.
Beschluss 15/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt eine Umlage als Ausgleich für den im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Verwaltungsgemeinschaft entstehenden Finanzbedarf für das Jahr 2026 wie folgt:
1.) Personalkostenumlage
Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen Personalkosten der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der jeweiligen Auszubildenden. Die hauptamtliche Bürgermeisterin bleibt dabei unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Personalkosten für das Jahr 2026 beträgt 2.808.900 Euro.
2.) Sachkostenumlage
Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen sächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadtverwaltung. Die verbrauchsunabhängigen Fixkosten sowie die Aufwendungen für umfassende Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bleiben unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Sachkosten für das Jahr 2026 beträgt 305.000,00 Euro. Die Mitglieder des Stadtrates im Gemeinschaftsausschuss werden beauftragt, der vom Stadtrat beschlossenen Umlage im Gemeinschaftsausschuss zuzustimmen.