Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweiligen Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 15.363.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 16.402.900,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -1.039.900,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 EUR |
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| - | Gesamtergebnis auf | -1.039.900,00 EUR |
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| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf | 565.600,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR |
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| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -474.300,00 EUR |
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| im Finanzhaushalt mit dem |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 14.093.200,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 14.301.300,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -208.100,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lnvestitionstätigkeit auf | 1.215.900,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.731.000,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lnvestitionstätigkeit auf | -1.515.100,00 EUR |
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| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus lnvestitionstätigkeit auf | -1.723.200,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 254.700,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -254.700,00 EUR |
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| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.977.900,00 EUR |
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| festgesetzt. |
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| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. | 0,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf festgesetzt. | 0,00 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. | 2.000.000,00 EUR |
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt
| - | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 320,00 v. H. |
| - | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 430,00 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 400,00 v. H. |
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg wird eine Personal- und Sachkostenumlage für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
Die Personalkostenumlage der Gemeinde Crinitzberg beträgt 328.000 EUR.
Die Sachkostenumlage der Gemeinde Crinitzberg beträgt 39.200 EUR.
Die Personalkostenumlage der Gemeinde Hartmannsdorf beträgt 281.100 EUR.
Die Sachkostenumlage der Gemeinde Hartmannsdorf beträgt 29.600 EUR.
Die Personalkostenumlage der Gemeinde Hirschfeld beträgt 281.900 EUR.
Die Sachkostenumlage der Gemeinde Hirschfeld beträgt 23.500 EUR.
Kirchberg, den 02.05.2024
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
in der Zeit vom 27. Mai bis 03. Juni 2024
öffentlich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Finanzen (Zimmer 200), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausliegt.