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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 31.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

 

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

 

 

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

 

 

-

Gesamtergebnis auf

 

 

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

 

 

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

 

 

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lnvestitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lnvestitionstätigkeit auf

 

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus lnvestitionstätigkeit auf

 

 

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

 

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen wird auf

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt

-

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

-

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

-

Gewerbesteuer auf

 

§ 6

Zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg wird eine Personal- und Sachkostenumlage für das Jahr 2026 wie folgt festgesetzt:

Die Personalkostenumlage der Gemeinde Crinitzberg beträgt 347.300 EUR.

Die Sachkostenumlage der Gemeinde Crinitzberg beträgt 45.300 EUR.

Die Personalkostenumlage der Gemeinde Hartmannsdorf beträgt 304.700 EUR.

Die Sachkostenumlage der Gemeinde Hartmannsdorf beträgt 34.100 EUR.

Die Personalkostenumlage der Gemeinde Hirschfeld beträgt 320.100 EUR.

Die Sachkostenumlage der Gemeinde Hirschfeld beträgt 26.900 EUR.

Stadtverwaltung Kirchberg, den 21.04.2026

 

Dorothee Obst
Bürgermeisterin

 

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

in der Zeit vom 01. Juni bis einschließlich 08. Juni 2026

auf der Homepage der Stadt Kirchberg unter folgendem Link:

www.kirchberg.de/bekanntmachungen

zur kostenlosen Einsicht für jedermann elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

 

Dorothee Obst

Bürgermeisterin