Am Dienstag, dem 28.04.2026, fand die 21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg der Wahlperiode 2024 – 2029 im Ratssaal des Rathauses statt.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 16/2026
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, für das Gebiet der Stadt Kirchberg in Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") den § 246 e BauGB in entsprechender Form anzuwenden. Eingehende Bauanfragen werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Zwickau auf ihre Eignung geprüft. Im Falle der Eignung werden die Bauherren auf die Möglichkeit einer Antragstellung nach § 246 e BauGB hingewiesen. Jede Bauanfrage, die auf Grundlage des § 246 e BauGB gestellt wird, ist durch den Technischen Ausschuss zu beraten und zu beschließen. Dieser Grundsatzbeschluss ist gültig bis zum 31.12.2030.
Beschluss 17/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Kirchberg über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung der Stadt Kirchberg) vom 28.04.2026.
Beschluss 18/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt für die Bürgermeisterwahl 2027 als Wahltag den 10.01.2027. Für den Fall einer eventuellen Nachwahl wird als Wahltermin der 31.01.2027 festgelegt.
Beschluss 19/2026:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den 1. Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag mit dem Verein Gartendenkmalverein Park Saupersdorf e.V. für Teilflächen des Flurstückes 269/23 der Gemarkung Saupersdorf.