Der Planungsverband Region Chemnitz führt das Verfahren zum Raumordnungsplan Wind (ROPW) für die Region Chemnitz durch. Die Region Chemnitz umfasst die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie den Erzgebirgskreis, den Landkreis Mittelsachsen, den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau.
Der ROPW ist ein Raumordnungsplan gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 2 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBI. l S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist. Bei dem ROPW handelt es sich um einen sachlichen Teilplan gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 Raumordnungsgesetz.
Der ROPW dient mit seinen Festlegungen der Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie in der Region Chemnitz. Mit der Planung sollen die gesetzlichen Vorgaben des § 4a Absatz 1 und 2 Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2025 (SächsGVBl. S. 350) geändert worden ist, umgesetzt werden. Das mit dem Plan zu erreichende regionale Teilflächenziel besteht darin, bis spätestens zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,3 Prozent der Fläche der Region als Vorranggebiete Windenergie festzulegen.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 20. Juni 2023 förmlich eingeleitet und die Öffentlichkeit mit Datum vom 15. Februar 2024 (SächsABl. AAz.S. A 87) darüber unterrichtet. Am 25. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz mit Beschluss Nummer 01/2026 den Entwurf des ROPW zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz freigegeben.
Der Entwurf des ROPW umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Windenergienutzung sowie deren Begründungen. Zum Entwurf des ROPW und seiner Begründung gehören auch Tabellen, Karten und Anhänge, einschließlich des Umweltberichtes als gesondertes Dokument (nachfolgend Planunterlagen).
Bei der Umsetzung der Festlegungen des ROPW sind erhebliche Umweltauswirkungen auf die im § 8 Absatz 1 Raumordnungsgesetz genannten Schutzgüter (Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern) zu erwarten. Daher wird bei der Aufstellung des ROPW eine Umweltprüfung nach § 8 Raumordnungsgesetz durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 Landesplanungsgesetz auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete nach § 36 des Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBI. l S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist. Die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des ROPW auf die Schutzgüter nach § 8 Absatz 1 Raumordnungsgesetz werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Auf Grund der Lage der Region Chemnitz erfolgt gemäß §9 Absatz 4 Raumordnungsgesetz die Beteiligung der Tschechischen Republik als Nachbarstaat.
Nach den oben genannten Vorschriften werden die Planunterlagen sowie folgende, nach Einschätzung des Planungsverbandes Region Chemnitz weitere zweckdienliche Unterlagen veröffentlicht:
|
| |
| 1. | Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V. und hochfrequent - Meisel & Roßner GbR (2024): Abschlussbericht zum Werkvertrag 62-Z701/23 Flächenermittlung nach Windenergieflächenbedarfsgesetz - Erarbeitung artenschutzfachlicher Grundlagen für die Regionalplanung in Sachsen; Stand 10. Mai 2024. lm Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. |
| 2. | TU Dresden - Institut für Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. C. Schmidt) 2024: Besonders bedeutsame Bereiche für windenergiesensible Arten - Gutachten in Zusammenhang mit der Umweltprüfung zum Kriterium Artenschutz. |
|
| lm Auftrag des Planungsverbandes Region Chemnitz. |
| 3. | TU Dresden - Institut für Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. C. Schmidt) 2024: Gutachten zu potenziellen LSG-Öffnungsflächen für Windenergieanlagen in der Region Chemnitz. lm Auftrag des Planungsverband Region Chemnitz. Dresden. lm Auftrag des Planungsverbandes Region Chemnitz. |
Die Veröffentlichung der Planunterlagen und der weiteren zweckdienlichen Unterlagen erfolgt im Zeitraum
vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
im Online-Portal (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/);
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 unter anderem folgende Zugangsmöglichkeiten für die kostenlose Einsichtnahme in die Planunterlagen und die weiteren zweckdienlichen Unterlagen durch Auslage derselben an den nachfolgenden Dienststellen (Auswahl) zur Verfügung gestellt:
| Landratsamt Landkreis Zwickau, Bürgerservicestellen in | |
| - | 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 |
| - | 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a |
| - | 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62; Haus 1 |
| Sprechzeiten an allen oben genannten Orten: | ||
| - | Montag | 8.00 bis 16.00 Uhr |
| - | Dienstag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
| - | Mittwoch | 8.00 bis 12.00 Uhr |
| - | Donnerstag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
| - | Freitag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Verbandgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz, Haus 4, Zimmer 252, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
| Sprechzeiten: | ||
| - | Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| - | Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| - | Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| - | Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| - | Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0375/289-4050 Einsicht zu nehmen.
Zu den Planunterlagen können
im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
Stellungnahmen abgegeben werden.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 Raumordnungsgesetz).
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Übermittlung per E-Mail können diese an ropw@pv-rc.de übermittelt werden. Bei Nutzung des Online-Portals (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz) können die Stellungnahmen direkt über dieses Portal abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planungsverband Region Chemnitz keinen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet hat.
Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an: Planungsverband Region Chemnitz, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
Mündliche Stellungnahmen können zur Niederschrift in den oben genannten Dienststellen zu den oben genannten Sprechzeiten abgegeben werden.
Es wird darum gebeten, für die Stellungnahme nur eine Möglichkeit der Übermittlung zu nutzen.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden personenbezogene Daten (zum Beispiel Name und Anschrift), die allein zum Zweck der Durchführung des Verfahrens notwendig und erforderlich sind, erhoben.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016 (Datenschutz-Grundverordnung) (Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2) und § 9 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 6 Landesplanungsgesetz. Weitere Informationen finden Sie
unter https://www.pv-rc.de/cms/datenschutzerklaerung.html.
Bei Nutzung des Online-Portals beachten Sie die dort bestehenden und abrufbaren „Zusätzlichen Datenschutzhinweise".
Zwickau, den 8. April 2026