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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellungsnahme der Stadt Kirchberg zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "110-kV-Hochspannungsleitung Herlasgrün-Silberstraße"

gesendet an: Landesdirektion Sachsen, Referat 34, Altchemnitzer Straße, 09120 Chemnitz

Durchführung des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG)

Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren für das Vorhaben „110-kV-Hochspannungsleitung Herlasgrün-Silberstraße“ (1. Bauabschnitt) nach § 15 Abs. 4 Satz 1 ROG i.V.m. §1 Nr. 14 RoV

hier: Stellungnahme der Stadt Kirchberg im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ROG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Kirchberg gibt zum obigen Vorhaben folgende Stellungnahme ab: Die Stadt Kirchberg sieht alle 3 Varianten als bedenklich an. Das Schutzgut Mensch steht an erster Stelle und wird bei allen 3 Varianten stets beeinträchtigt. Die Bevölkerung der Stadt Kirchberg und ihrer Ortsteile Burkersdorf, Cunersdorf, Saupersdorf, Stangengrün und Wolfersgrün wird durch die Freileitung infolge Elektrosmog sowie Wertminderung der Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen. Von potentiellen Anliegern wurde zudem bereits im laufenden Verfahren (bei Ortsbegehungen) die Sorge nach der Beeinträchtigung von privaten Brunnen und deren Wasserhaltung geäußert. Dies gilt es ausdrücklich zu berücksichtigen.

Das Landschaftsschutzgebiet „Kirchberger Granit“ ist bei allen 3 Varianten durchschnitten und wird maßgeblich beeinträchtigt. Im Zuge des neuen EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur ist die Leitungsführung aller 3 Varianten durch das LSG nicht vertretbar.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass sich im Landschaftsschutzgebiet weitläufige Feuchtgebiete, ausgedehnte Niedermoorzellen sowie teilweise entwässerte Moorzellen befinden, bei denen im Zuge der nationalen Moorschutzstrategie (November 2022 von der Bundesregierung verabschiedet) eine Wiedervernässung angestrebt wird (Kohlenstoff-Speicherfähigkeit von Moorböden). Eine Errichtung von lnfrastrukturprojekten wird in solchen Gebieten strengstens untersagt.

Für die Stadt Kirchberg ist es immer noch unverständlich, dass keine Untersuchungen von Trassenkorridoren außerhalb des LSG „Kirchberger Granit“ durchgeführt wurden. Hier wird der Verdacht laut, dass nur nach wirtschaftlichsten Gesichtspunkten eine Trassenfindung erfolgt.

Zum Finden einer optimalen Variante im Raumordnungsverfahren weisen wir nochmals auf unsere Stellungnahme vom 04.03.2024 hin. Eine Erweiterung bzw. Aufrüstung der Bestandstrasse ist für die Stadt Kirchberg nach wie vor die bestmöglichste Lösung. Der Raumwiederstand ist bereits vorhanden, der Mensch hat sich auf die Trasse eingestellt in der Findung seines Wohnumfeldes und der gewerblichen Ausrichtung. Die Kommunen haben ihre städtebaulichen Raumplanungen auf den Trassenkorridor angepasst. Das Landschaftsschutzgebiet ist nicht weiter betroffen ist. Für Fauna und Flora sind ebenso Anpassungen entstanden.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

D. Obst
Bürgermeisterin