Die Schulanmeldungen können künftig online vorgenommen werden. Darüber informierte das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) mit Schreiben vom 5. Mai 2026. Ergänzend zum bisherigen Verfahren wird damit sachsenweit eine zentrale Online-Anmeldung über das Serviceportal Amt24 eingeführt.
Die digitale Anmeldung ist im Zeitraum vom 1. August bis 15. September 2026 möglich.
Die Anmeldung erfolgt online unter: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
| - | Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben, |
| - | die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen, |
| - | es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht |
| - | für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst, |
| - | s ist keine Anmeldung an einer Förderschule vorgesehen. |
ln allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.
Doch auch wenn die Voraussetzungen für die digitale Anmeldung erfüllt sind, können Eltern selbstverständlich weiterhin das bisherige Verfahren nutzen.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der
Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll. Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können an folgendes Postfach übermittelt werden:
digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de
Stadtverwaltung Kirchberg