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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Baugrundstück in Kirchberg, Heidenackerweg

Die Stadt Kirchberg schreibt das folgende baureife Grundstück zum Kauf aus:

 

Lage: Am Heidenackerweg, in Mitten des Wohngebietes Teichstraße

Gemarkung Kirchberg, Flurstück 1366, 1365 und Teilflurstück 1367/4 in Größe von ca. 640 qm

 

 

 

Bebauung: Das Grundstück kann nach §246e BauGB bebaut werden. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Heidenackerweg.

Die Anbindung für eine Trink- und Abwasserleitung ist über die Straße Heidenackerweg möglich. Erdgas liegt ebenfalls in der Straße an.

Zu beachten ist, dass das Flurstück 1367/4 noch nicht vermessen ist. Die Kosten für die Vermessung sind vom Käufer zu tragen.

 

Mindestangebot: 70.000,00 Euro

 

Bei Interesse am Erwerb richten Sie bitte ein schriftliches Angebot bis zum 31.07.2026 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

 

Grundstücksangebot Baugrundstück Heidenackerweg!

Nicht öffnen!

 

an folgende Adresse zu senden:

Stadt Kirchberg, Finanzen/Liegenschaften, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg

 

Weiterhin sind vom Erwerber alle im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flurstückes stehenden Kosten, u. a. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, zu tragen. Für den Inhalt oder die Richtigkeit wird jegliche Haftung der Stadt Kirchberg ausgeschlossen. Für Rückfragen oder Absprachen von Besichtigungsterminen steht Ihnen, Frau Oettel, Telefon 037602/83147 und, für Fragen zur Bebauung Frau Bernstein, Telefon 037602/83172 zur Verfügung.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin