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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Nachrichten und Termine
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Freischneiden des Lichtraumprofils

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der seit Wochen und Monaten anhaltenden Wetterlage (warme Temperaturen, häufiger Regen) wachsen Sträucher, Hecken und Bäume besonders gut.

Dabei kommt es schnell zu überhängendem Bewuchs, welcher oftmals den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer) immer wieder zu schaffen macht und für den Einzelnen gefährlich werden kann. Eine Gefahr für Autofahrer können z. B. schlecht einsehbare Kreuzungen und Kurvenbereiche sein. Nicht selten werden Verkehrszeichen durch Sträucher und Hecken verdeckt.

Wir bitten alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig zu kontrollieren und, soweit erforderlich, zurückzuschneiden (Formschnitt). Zudem müssen abgestorbene Äste aus Bäumen entfernt werden, damit niemand durch deren Herunterfallen verletzt wird.

Sofern das Grundstück an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, ist das Lichtraumprofil zu beachten. Dabei dürfen Anpflanzungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Äste und Zweige müssen bei einem Seitenabstand von mindestens 0,5 m vom Straßenrand, über Bürgersteigen, sonstigen Gehwegen oder Radwegen mindestens 2,5 m, über Fahrbahnen mindestens 4,5 m vom Erdboden entfernt sein.

Ziel dieser Maßnahme ist es, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und die Polizeiverordnung sind auf der Homepage der Stadt Kirchberg www.kirchberg.de zu finden.

Stadtverwaltung Kirchberg