Beschlussfassung über die Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges
„Verbindungsweg zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Alte Kirchberger Straße“
Beschluss-Nr.: 44/2023 der 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Wahlperiode 2019 - 2024 der Stadt Kirchberg am 04.07.2023
Gesetzliche Grundlagen: Straßengesetz für den Freistaat Sachsen
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21. Januar 1993,
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBL. S. 762)
Die Widmung der genannten Straße liegt ab 01.10.2023 für die Dauer von 1 Monat, also in der Zeit vom 01.10.2023 bis zum 31.10.2023 während den Öffnungszeiten in der Stadt Kirchberg, Bauamt, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg zur öffentlichen Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadt Kirchberg, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während den Öffnungszeiten einzulegen.