Am Dienstag, dem 29.08.2023, fand die 47. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses statt. Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 53/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 45/2023.
Beschluss 54/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Gestaltungssatzung der Stadt Kirchberg vom 29.08.2023. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss 55/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Einstellung einer überplanmäßigen Aufwendung in den Haushalt 2023 für den Erwerb von „Persönlicher Schutzausrüstung“ für die Stadtfeuerwehr Kirchberg (Maßnahme GWL00003) in Höhe von 10.320,95 €. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Liquiditätsrücklage.
Beschluss 56/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, den Auftrag für eine neue „Persönliche-Schutz-Ausrüstung“ der Stadtfeuerwehr Kirchberg an die Firma GENIUS Development & Sales, Schweßwitzer Straße 6 aus 06686 Lützen in Höhe von 63.670,95 € brutto zu vergeben.
Beschluss 57/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Durchführung der 2. Wald Classics im Jahr 2024 gemeinsam mit der Vogtland-Philharmonie. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten und die finanziellen Mittel in den Haushalt 2024 einzustellen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterschreiben.
Beschluss 58/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt in Ergänzung des Stadtratsratsbeschlusses 30/2022 vom 31.05.2022 die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an den Flurstücken 297/1 und 297/3 der Gemarkung Kirchberg zugunsten der Stadt Kirchberg bezüglich der Unterhaltungsbaulast der Mauer Parkflächen Malzhausstraße. Alle Kosten, die mit der Eintragung dieser Dienstbarkeit entstehen, sind durch die Stadt Kirchberg als Berechtigte zu tragen.
Beschluss 59/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet einer Teilfläche der Flurstücke Nr. 400/10; 402 und 412, Gemarkung Burkersdorf (Vorkaufsrechtssatzung). Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss 60/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt die endgültige Kostenfeststellung für die digitale Ausstattung inkl. der Installationsarbeiten in der Oberschule Dr. Theodor Neubauer in Höhe von 288.757,56 € zur Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, die nicht gedeckten Mehrkosten in Höhe von 15.538,31 Euro als überplanmäßige Aufwendung der Liquiditätsrücklage zu entnehmen.
Beschluss 61/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg bestätigt auf der heutigen Sitzung (öffentlicher Teil) das Nachtragsangebot der Telekom Deutschland GmbH vom 18.04.2023 zur Vergabe der Netzerrichtungs- und Netzbetriebsleistungen bzgl. des zu errichtenden NGA-Netzes in Teilen des Stadtgebietes der Stadt Kirchberg im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells in Höhe 4.555.009,27 EUR. Die Gesamtkosten des Projektes verringern sich damit um 585.678,46 Euro.
Beschluss 62/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Einstellung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 76.800,00 Euro in den Haushalt 2023 zur Anpassung des Personal- und Sachkostenzuschusses an die SOLIDARSOZIALRING gemeinnützige Betreuungsgesellschaft Zwickau mbH für die Betreibung der Kindertagesstätte „Kinderland“ in Kirchberg. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Liquiditätsrücklage.
Beschluss 63/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses - Nr.: 35/2023 vom 04.07.2023.
Beschluss 64/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Verkauf des Flurstückes Nr.: 802 der Gemarkung Kirchberg in Größe von 130 qm an Anett Sachse wh. Wind 17 in 09337 Hohenstein-Ernstthal zum Kaufpreis in Höhe von 5.460,00 Euro. Gleichzeitig erfolgt die Gewährung einer Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) am Flurstück 867 Gemarkung Kirchberg zugunsten der Flurstücke 781 und 802 Gemarkung Kirchberg. Die Kosten der Urkunde, des Vollzug sowie der Grundbucheintragungen trägt die Erwerberin.