Die Bürgermeisterin hat entsprechend § 52 Abs. 4 SächsGemO im Rahmen der Eilentscheidung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr.: 40/24
Die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg beschließt im Rahmen der Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemO die Beschaffung eines Kubota Kompakt Mähtraktors für den Bauhof der Stadt Kirchberg entsprechend des Angebotes der Fa. LTZ Chemnitz GmbH, Mühlauer Str. 11 in 09232 Hartmannsdorf zum Angebotspreis i. H. v. 27.132 € brutto als wirtschaftlichsten Bieter. Die Mittel werden als außerplanmäßige Auszahlung der Liquiditätsrücklage entnommen.
Beschluss Nr.: 41/24
Die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg beschließt im Rahmen der Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemOdie Erneuerung der beiden Parkbuchten auf der Auerbacher Straße, Höhe Hausnummer 32 bis 36, zum Angebotspreis i. H. v. 8.456,16 € brutto. Die Maßnahme soll aus KstB-Fördermitteln finanziert werden.