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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung für die Funktion des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreter

Die Stadt Kirchberg schreibt die Stelle eines ehrenamtlich tätigen Stadtwehrleiters sowie des 1. Stellvertreters und des 2. Stellvertreters des Stadtwehrleiters aus. Die Stellvertreter sind ebenfalls ehrenamtlich tätig.

Bewerben können sich aktive Mitglieder/-innen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kirchberg, welche die für die Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen (Führer von Verbänden, Zugführer) einbringen sowie über die nach § 18 Abs. 2. Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 04. März 2024 in der jeweils gültigen Fassung, geforderten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Voraussetzungen an Führungskräfte gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschauen im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005, in der jeweils gültigen Fassung, sind zu erfüllen.

Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kirchberg verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und die Feuerwehrsatzung der Stadt Kirchberg übertragenen Aufgaben aus. Die Stellvertreter des Stadtwehrleiters unterstützen den Stadtwehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben und nehmen die Vertretung im Verhinderungsfall entsprechend der Reihenfolge wahr.

Bewerbungen richten Sie bitte an die

Stadtverwaltung Kirchberg

Hauptamt

Neumarkt 2

08107 Kirchberg

bis 10.10.2025 unter Beifügung des Lebenslaufes sowie der geforderten Qualifizierungsnachweise und Zeugnisse.

Weitere Informationen hängen am Gerätehaus der Feuerwehr Kirchberg, Lengenfelder Straße 37, 08107 Kirchberg, aus.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin