Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 22.11.2022 |
| Nummer | 41-139/2022 |
| Bearbeiter | Frau Albrecht |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 06.12.2022 |
Beschlussgegenstand:
Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 3 Teilbereichen durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung§ 1 (3), § 2 (1) i.V.m. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 3 Teilbereichen durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB, in den gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten 3 räumlichen Geltungsbereichen soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 06.12.2022 |
| TOP: | 9. |
| Anzahl Mitglieder | 20 + 1 |
| anwesend: | 15 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 41-139/2022
Erläuterungen:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 3 Teilbereichen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 3 Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden. Die Plangebiete werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und sind im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen aus dem Jahre 2005 als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt worden.
Anlass der Änderung ist der Antrag der ortsansässigen Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG, auf eigenen Flächen an 3 Standorten jeweils eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Durch die Gemeinde Wallhausen werden zur städtebaulichen Entwicklung dieser Nutzung aktuell die Planverfahren für zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne eingeleitet werden.
Die derzeitige Darstellung der Plangebiete als Flächen für die Landwirtschaft im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen kann dabei nicht als Entwicklungsgrundlage gem. § 8 (2) BauGB für das Planungsziel dieser vorhabenbezogenen Bebauungspläne herangezogen werden. Aus diesem Grund soll parallel die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in 3 Teilbereichen, mit einer Gesamtflächengröße von ca. 22,5 ha, eingeleitet werden. Diese Änderung erfolgt durch die Verbandsgemeinde. Ziel ist die Darstellung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 11 BauNVO für die Flächen der 3 Geltungsbereiches der 2. Flächennutzungsplanänderung.
Vorhabenträger der vorhabenbezogenen Bebauungspläne ist die Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG, als Eigentümer der Flächen im Geltungsbereich. Der Vorhabenträger ist bereit, alle Kosten, welche mit den Planvorhaben verbunden sind, zu tragen. Die Sicherung der Kostenübernahme sowie der Umsetzung der Planung erfolgt durch entsprechende Durchführungsverträge gem. § 12 BauGB zwischen der Gemeinde Wallhausen, der Verbandsgemeinde (Planungskosten Flächennutzungsplanänderung) und dem Vorhabenträger.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz und wirksamer Flächennutzungsplan Wallhausen.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Erarbeitung Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden.
Anlage
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung