Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verwaltungsvorlage-41-138/2022 Übertragung eines Grundstückes in Kelbra

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

22.11.2022

Nummer

41-138/2022

Bearbeiter

Frau Heinicke

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

06.12.2022

Beschlussgegenstand:

Übertragung eines Grundstücks in Kelbra an die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBI. LSA S.130) i.V.m. §§ 90, 92 KVG LSA

Begründung:

In der letzten Stadtratssitzung am 10.11.2022 wurde der Überlassungsvertrag zur Übertragung des Grundstückes „Frankenhäuser Straße 21“ (Beschluss-Nr. 27-13/2022) beschlossen.

Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) überträgt die Flurstücke 280, 282, 284, 286 und 289 in der Flur 6 der Gemarkung Kelbra (Kyffhäuser) an die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 90 KVG LSA.

Der Verbandsgemeindebürgermeister wird beauftragt den beigefügten Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

06.12.2022

TOP:

7.

Anzahl Mitglieder

20 + 1

anwesend:

15 + 1

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister