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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

29.11.2022

Nummer

27-145/2022

Bearbeiter

Herr Reime

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

14.12.2022

Beschlussgegenstand:

Änderung der Bebauungs- und Erschließungsplanung im Wohngebiet „Untere Gebreite“ (teilweise)

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBI. LSA S.100)

Begründung:

Der Stadtrat beschließt:

Das Projekt ist gemäß des Vorschlages IB Richter so zu ändrrn, dass der breitere Fahrstreifen in Bitumen und der schmalere Fahrstreifen in Pflaster ausgebildet wird.

Die Grünbereiche sollten an anderer Stelle geplant und angelegt werden.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

14.12.2022

Anzahl Mitglieder

15+1

anwesend:

10+1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Abweichender Beschluss:

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer: 27-145/2022

Erläuterungen:

In der Stadtratssitzung vom 15.06.2022 haben verschiedene Anwohner/Grundstückseigentümer um eine Vorortbesprechung zu dem geplanten Endausbau der Straße „An der Kleinbahn“ gebeten. Dieses wurde zugesagt. Die Vorortbesprechung fand am 18.08.2022 statt. Der Aktenvermerk zur Besprechung ist in der Anlage beigefügt.

Dieser Abschnitt des Wohngebietes Untere Gebreite wurde nach erfolgter Verlegung der Versorgungsleitungen mit einer provisorischen Asphalt-Deckschicht versehen, um die nachfolgend zu erwartenden Straßenöffnungen für die Hausanschlüsse später mit dem Endausbau fachgerecht abgleichen zu können. Die Vermarktung der letzten Grundstücke in diesem Gebiet erfolgte bis in das Jahr 2021. Daher wurden in diesem Jahr mit den planerischen Vorbereitungen des Endausbaus begonnen. Der Erschließungsplan wurde den Eigentümern mit Schreiben vom 25.01.2021 zur Kenntnis gegeben.

Durch die bereits in der letzten Sitzung thematisierten Änderungswünsche würden Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand entstehen. Die Verbreiterung der Fahrbahn und Ausgleichsplanzungen an einem anderen Standort würden zu Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000,00 € führen. Die Kosten für die Änderungen und den naturschutzrechtlichen Fachbeitrag für den Bebauungsplan „Untere Gebreite“ belaufen sich auf rund 6.000,00 €. Die Grünflächen können nicht einfach aus dem Bebauungsplan entfernt werden, da für diesen Vorgang eine stichhaltige Begründung notwendig ist. Die Berücksichtigung der Änderungswüsche innerhalb der bereits bestehenden Planung für den Straßenausbau ist kompliziert und diesbezüglich sind die Erläuterungen von Herrn Haberla von dem Ingenieurbüro Richter GmbH innerhalb der Sitzung zu beachten. Der planerische Aufwand für die Überarbeitung der Ausführungspläne und Deckenhöhen beläuft sich auf rund 1.700,00 € bis 3.500,00 € netto. Sollte die Querschnittsgestaltung an die einbautechnischen Bedingungen angepasst werden ist mit einem größeren Mehraufwand zu rechnen.