| Verwaltungsvorlage | öffentlich |
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 25.11.2022 |
| Nummer | 30-132/2022 |
| Bearbeiter | Armes |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 15.12.2022 |
Beschlussgegenstand:
Anwendung der Erleichterung zur Beschleunigung der Aufstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse sowie Umsetzungsplan
gesetzliche Grundlage:
§§ 118, 157 KVG LSA, Erlass des MI vom 15.10.2020 und 22.04.2022
Begründung:
Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in allen Kommunen im Land wieder aktuelle Jahresabschlüsse aufgestellt und geprüft werden können, hat das Ministerium für Inneres und Sport mit Runderlassen vom 15.10.2020 und 22.04.2022 Erleichterungen zur Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse eingeräumt, deren Anwendung durch die Vertretung zu beschließen ist.Für die zeitgerechte Erstellung der verkürzten Jahresabschlüsse sowie des ersten vollständigen Jahresabschlusses, ist ein Umsetzungsplan (siehe Anlage) zu entwickeln und zu beschließen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 15.12.2022 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.