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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

01.12.2022

Nummer

30-135/2022

Bearbeiter

Albrecht

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

15.12.2022

Beschlussgegenstand:

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

§ 1 (3), § 2 (1) i. V. m. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist

Begründung:

Der Gemeinderat beschließt:

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen, auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB und in den, gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereichen, soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Anlage:

Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

15.12.2022

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

10

dagegen:

1

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister

Nummer:30-135/2022

Erläuterungen:

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:

Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wallhausen in den 2 festgesetzten räumlichen Geltungsbereichen A und B für künftige Vorhaben gemäß § 29 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches zu entwickeln.

Anlass der Planung ist der Antrag der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, auf den Flächen der Geltungsbereiche 2 Freiland-Photovoltaikanlagen in einer Gesamtgröße von ca. 17,5 ha zu errichten. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Sie liegen nördlich der Straße „Mühlgebreite“ (L151) östlich der Ortslage Wallhausen. Bei den Plangebieten handelt es sich um bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die mit der Planung und Realisierung verbundenen Kosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Sicherung der Kostenübernahme erfolgt durch einen Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zwischen der Gemeinde Wallhausen und der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co. KG.

Die Plangebiete werden im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen aus dem Jahre 2005 als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die derzeitige Darstellung der Plangebiete im wirksamen Flächennutzungsplan kann dabei nicht als Entwicklungsgrundlage gem. § 8 (2) BauGB für das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangezogen werden. Aus diesem Grund wird parallel die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Diese Änderung erfolgt durch die Verbandsgemeinde. Ziel ist die Darstellung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 11 BauNVO für die Flächen der Geltungsbereiche A und B des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz und wirksamer Flächennutzungsplan Wallhausen.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Wallhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Erarbeitung Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden.