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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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36-89-2023.rtf

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

14.06.2023

Nummer

36-89/2023

Bearbeiter

Frau Meergarten

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.12.2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

- § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

- § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel vom 23.02.2021

Begründung:

Nachfolgende Firmen haben der Gemeinde Brücken-Hackpüffel eine Geldspende überwiesen:

Zahnarztpraxis Frank Taege, Hauptstraße 65 in 06528 Wallhausen  — 150,00 Euro

Firma Thermik Gerätebau GmbH, Slazstraße 11, 99706 Sonderhsuasen  — 500,00 Euro

Die Spendengeber haben bestimmt, dass diese finanziellen Zuwendungen zweckgebunden für die Durchführung des jährlichen traditionellen Kindesfest in Brücken-Hackpfüffel zu verwenden ist.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

04.12.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

8 + 1

dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister