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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

13.10.2023

Nummer

36-96/2023

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.12.2023

Beschlussgegenstand:

Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter des Gemeinderates Brücken-Hackpfüffel für die Kommunalwahlen am 09.06.2024

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 und § 37 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 16.07.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209)

Begründung:

Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte ist daher nach § 37 Abs. 1 der KVG LSA auf 10 Gemeinderäte zu begrenzen. Daher ergibt sich nach § 21 Abs. 4 des KWG LSA, dass die Höchstzahl der Bewerber pro Wahlvorschlag um fünf höher ist, als die Zahl der zu wählenden Vertreter des Gemeinderates. Die Höchstzahl der Bewerber pro Wahlvorschlag ist somit 15.

Der Gemeinderat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel beschließt die Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte mit 10 Gemeinderäte für die Kommunalwahl am 09.06.2024 und gleichzeitig die Höchstzahl der Bewerber pro Wahlvorschlag auf 15 zu begrenzen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

04.12.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10+1

anwesend:

8+1

dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister