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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.10.2023

Nummer

36-98/2023

Bearbeiter

Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.12.2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Jagdgenossenschaft hat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel am 17.10.2023 eine Geldspende in Höhe von 4.000,00 € überwiesen.Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung des Sports gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 21 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für die Bestuhlung der Halle auf dem Sportplatz im OT Brücken zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

04.12.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

8 + 1

dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister