Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 18.10.2023 |
| Nummer | 36-98/2023 |
| Bearbeiter | Hendrich |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 04.12.2023 |
Beschlussgegenstand:
Genehmigung zur Annahme einer Geldspende
gesetzliche Grundlage:
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Die Jagdgenossenschaft hat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel am 17.10.2023 eine Geldspende in Höhe von 4.000,00 € überwiesen.Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung des Sports gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 21 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für die Bestuhlung der Halle auf dem Sportplatz im OT Brücken zu verwenden ist.
Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel beschließt, diese Geldspende anzunehmen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 04.12.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.