Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 03.12.2024 |
| Nummer | 41-32/2024 |
| Bearbeiter | Frau Kruschwitz |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 17.12.2024 |
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
gesetzliche Grundlage:
§§ 8, 9, 10 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA, S. 288) in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Bei dem Amtsblatt „Goldene Aue Kurier“ handelt es sich um kein reines Amtsblatt, da es teilweise durch Werbung finanziert wird.Aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur an den Druckverlag Linus Wittich in Herzberg wird der „Goldene Aue Kurier“ nicht mehr an Bürger zugestellt, welche die Aufschrift „keine Werbung“ oder ähnliches an ihrem Briefkasten hinterlegt haben.Somit kann die Zustellung und Bekanntmachung gemäß § 9 KVG nicht garantiert werden.Es wird vorgeschlagen, den § 13 Absätze (1), (4) und (8) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ vom 16.7.2024 entsprechend anzupassen.Alle übrigen Paragraphen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Goldene Aue. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: Verbandsgemeinderat | |
| am: | 17.12.2024 |
| TOP: | 9. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 16+ 1 |
| dafür: | 17 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer:41-32/2024
1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
Im § 13 werden die Absätze (1), (4) und (8) wie folgt geändert:
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse: www.vwg-goldene-aue.de unter der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.
Zusätzlich erfolgt eine Hinweisbekanntmachung zur Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Schaukästen der Verbandsgemeinde gemäß § 13 Absatz (6) dieser Hauptsatzung.
Das Impressum der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ ist um den Hinweis, wonach unter dieser Internetadresse auch öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, zu ergänzen. (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 4 CN 6/18)
(4) Die nach dem Baugesetzbuch erforderlichen ortsüblichen Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls im Internet unter: www.vwg-goldene-aue.de. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.
(8) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Internet unter www.vwg-goldene-aue.de bekannt zu machen.
An die Stelle der Bekanntmachung nach Abs. (1) kann als vereinfachte Form auch der Aushang im Aushangkasten:
am Rathaus Kelbra, Lange Straße 8 (an der südlichen Hauswand)
treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft.
Im Falle des Satzes 2 beträgt die Aushängefrist, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages nach vollendeter Aushängefrist an den dafür bestimmten Aushangkästen bewirkt.
Inkrafttreten:
Diese 1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kelbra, den 18.12.2024