Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 01.08.2024 |
| Nummer | 41-15/2024 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Termin |
| Verbandsgemeinderat | 15.08.2024 |
| Verbandsgemeinderat | 17.12.2024 |
| Verbandsgemeinderat | 12.09.2024 |
Beschlussgegenstand:
Satzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätiger und die Dienstaufwandsentschädigung des Verbandsgemeindebürgermeisters (Aufwandsentschädigungssatzung)
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288),in der derzeit gültigen Fassung, §§ 6, 7 und 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 13. Juni 2022 (GVBl. LSA, S. 131) und der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.Mai 2019 (GVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2024 (GVBl. S. 165)
Begründung:
Mit dem in Kraft treten der Änderungen in der Kommunal- Entschädigungsverordnung (KomEVO) zum 01.07.2024 war es notwendig, die Aufwandsentschädigungssatzung auf Aktualität zu prüfen.Aus diesem Grund wurden die bestehenden Aufwandsentschädigungszahlungen nach der Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geprüft.
Da sich fast alle Spannen der Aufwandsentschädigungen in allen ehrenamtlichen Bereichen verändert haben, wird empfohlen, eine neue überarbeitete Aufwandsentschädigung zu beschließen.Weiterhin waren Regelungen aufzunehmen, welche aussagen dazu treffen, wann eine Aufwandsentschädigung gekürzt wird oder wann diese verfällt. Dies war bereits für die Ratsmitglieder geregelt und wurde für den Bereich Feuerwehr ergänzt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die anliegende Aufwandsentschädigungssatzung.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 17.12.2024 |
| TOP: | 10. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 16 + 1 |
| dafür: | 16 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.