Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

17.10.2024

Nummer

41-25/2024

Bearbeiter

Frau Meergarten

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

17.12.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Sachspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung• Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Die Südharzküche GmbH, Fritz-Himpel-Straße 13, 06526 Sangerhausen hat für die Kita „Kastanienburg“ Wallhausen zum Herbstfest am 14.10.2024

300 Stück Bockwürste und 300 Stück Brötchen im Wert von 676,00 € gespendet.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese materielle Spende zweckgebunden für die Kita „Kastanienburg“ Wallhausen, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 7 AO in der derzeit gültigen Fassung, zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:

Die Sachspende der Südharzküche GmbH Sangerhausen in Höhe von 676,00 € für die Kita „Kastanienburg“ Wallhausen für das Herbstfest am 14.10.2024 wird angenommen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

17.12.2024

TOP:

5.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

16 + 1

dagegen:

17

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

0

Abweichender Beschluss:

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister