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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

25.11.2024

Nummer

27-34/2024

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

10.12.2024

Beschlussgegenstand:

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) vom 27.10.2024

gesetzliche Grundlage:

§ 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung

Begründung:

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 KWG LSA hat die Vertretung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) zu entscheiden.

Innerhalb einer Einspruchsfrist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, das Recht, gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung schriftlich Einspruch zu erheben.

Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl vom 27.10.2024 liegen nicht vor.

Daher beschließt der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) die Gültigkeit der Wahl.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

10.12.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister