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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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35-14-2024

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeisterin

Aktenzeichen

Datum

25.11.2024

Nummer

35-14/2024

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

12.12.2024

Beschlussgegenstand:

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum/ zur Bürgermeister/in der Gemeinde Edersleben vom 27.10.2024

gesetzliche Grundlage:

§ 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung

Begründung:

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 KWG LSA hat die Vertretung über die Gültigkeit der Wahl zum/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Edersleben zu entscheiden.Innerhalb einer Einspruchsfrist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, das Recht, gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung schriftlich Einspruch zu erheben.Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl vom 27.10.2024 liegen nicht vor.

Daher beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Edersleben die Gültigkeit der Wahl.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

12.12.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

9 + 1

anwesend:

5 + 1

dafür:

6

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Renner
Bürgermeisterin