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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Edersleben

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeisterin

Aktenzeichen

Datum

28.11.2024

Nummer

35-15/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

12.12.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Edersleben in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Firma Ldw Produktions GmbH aus Edersleben hat der Gemeinde Edesleben am 27.11.2024 eine Geldspende in Höhe von 1000,00 € überwiesen.Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 22 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für eine Sitzgelegenheit auf öffentlicher Grünfläche zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Edersleben beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

12.12.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

9+1

anwesend:

6+1

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren..../keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Renner
Bürgermeisterin