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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 1/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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27-74-2025

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

12.11.2025

Nummer

27-74/2025

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Termin

09.12.2025

Beschlussgegenstand:

Ermächtigung zur Führung einer Schadensersatzklage

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 19 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) ist Leasingnehmerin eines Elektrotransporters. Das Fahrzeug wurde seitens der Leasinggeberin von dem Verkäufer erworben und am 21.09.2022 übergeben.

Nach der Übergabe zeigten sich bei dem Fahrzeug bereits Funktionsstörungen.Das Fahrzeug befand sich vom 22.03.2023 bis 22.05.2023 zur Diagnose und Reparatur.

Am 22.09.2023 kam es bei einer Fahrzeugnutzung zu einer Qualmbildung und anschließend im Bereich des Fahrersitzes zu einer offenen Flammenbilbung. Ursache des Brandschadens war voraussichtlich eine der Batterien.

Das Fahrzeug wurde dem Sachverständigen vorgestellt und sodann von dem Verkäufer zur weiteren Diagnose abgeholt.

Nach wiederholter Nachfrage teilte der Verkäufer sodann mit, dass sie von ihrem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch mache und ein fabrikneues Fahrzeug mit entsprechendem Aufbau zur Verfügung stellt.Eine Lieferung des Fahrzeugs erfolgte nicht. Der Verkäufer teilte erneut mit, dass sie von der Nacherfüllungsmöglichkeit Gebrauch mache und das Ersatzfahrzeug kurzfristig liefere. Die Lieferung wurde aufgrund angeblicher Lieferschwierigkeiten erneut verschoben. Das Fahrzeug sollte in der 30. KW 2024 geliefert werden. Trotz mehrfacher Aufforderungen erfolgte weder eine Lieferung noch eine Rückmeldung seitens des Verkäufers. Nach erneuten mehrfachen Aufforderungen bestätigte der Verkäufer eine verbindliche Lieferung bis spätestens 15.08.2025. Eine Lieferung des Fahrzeugs blieb abermals aus, sodass die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) ihre Prozessbevollmächtigten mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragte. Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) erklärte sodann mit Schreiben vom 29.08.2025 den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Verkäufer unter Fristsetzung zum 15.09.2025 zur Rückabwicklung des Kaufvertrags auf.

Der Verkäufer ließ die Frist ergebnislos verstreichen, sodass nunmehr Klageerhebung geboten war.

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister nachträglich zu beauftragen und zu bevollmächtigen, eine Schadensersatzklage beim Landgericht Leipzig zu führen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

09.12.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

12 + 1

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister