Die Verordnung zum Schutz des Kranichs während der Winterrast im Bereich der Talsperre Kelbra tritt wieder in Kraft
Das Gebiet am Helme-Stausee Kelbra ist eines der bedeutendsten Rastgebiete für Kraniche in Deutschland. Auf dem Weg in den Süden machen die Zugvögel am Stausee Kelbra jährlich in den Herbstmonaten Rast. Bis zu 40.000 Kraniche ruhen sich hier aus und schöpfen Kraft für den langen Weiterflug in die Winterquartiere. Während ihres Aufenthalts im Gebiet um den Stausee dürfen die sehr scheuen Tiere nicht gestört werden.
Um dies zu gewährleisten, wurden folgende Bestimmungen in der Gesetzesverordnung NATURA 2000 – Sachsen-Anhalt festgelegt:
Im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2023 ist es verboten, folgende Wege und Flächen um den Stausee zu betreten bzw. zu befahren:
Das Gebiet umfasst den sachsen-anhaltinischen Teil der Talsperre Kelbra sowie Offenlandbereiche und Gräben des Rückhaltebeckens südwestlich Berga, welche im Norden von einem Gehölzstreifen und anschließend einem Weg südlich der Bahntrasse, im Osten von dem Deich, im südlichen und westlichen Bereich zunächst von dem Ufer der Talsperre und anschließend von der Landesgrenze zu Thüringen umgeben sind. Freigestellt ist das Betreten des Hauptdammes entsprechend eines im Einvernehmen abgestimmten Besucherlenkkonzeptes. Das Betretungsverbot gilt nicht für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, für Eigentümer und Nutzungsberechtigte, für Behördenbedienstetes mit gesetzlich bestimmten Auftrag sowie von der Unteren Naturschutzbehörde beauftragte Personen. Das Mitführen von Hunden ist, ausgenommen Hüte- und Jagdhunden im Einsatz, untersagt.