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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde Vorlage 41-14/2024 Feuerwehr

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

01.08.2024

Nummer

41-14/2024

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Termin

Verbandsgemeinderat

15.08.2024(zurückgestellt)

Verbandsgemeinderat

12.09.2024

Beschlussgegenstand:

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr „Goldene Aue“ der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§§ 6, 8 und 45 Abs.2 Nr.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108)

Begründung:

Die Überarbeitung der Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 2023, wurde erneut notwendig, da die Kommunalaufsicht im Rahmen der formellen und materiellen Prüfung einige Hinweise gegeben hat.Zum einen sollte die Bezeichnung Verbandsgemeindewehrleiter nicht verwendet werden, da dieser Begriff nicht durch das Brand- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG) vorgesehen ist. Weiterhin sollte in den § 5 Abs. 8 nicht nur die Rückgabe der Schutzkleidung aufgenommen werden, sondern vielmehr auch Ausrüstungsgegenstände.Da die Überarbeitung der Begrifflichkeit in fast jedem Paragrafen geändert werden musste, ist daher eine Neufassung der Satzung begründet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die beigefügte Neufassung der Feuerwehrsatzung.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

12.09.2024

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister