Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 01.08.2024 |
| Nummer | 41-14/2024 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Termin |
| Verbandsgemeinderat | 15.08.2024(zurückgestellt) |
| Verbandsgemeinderat | 12.09.2024 |
Beschlussgegenstand:
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr „Goldene Aue“ der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
gesetzliche Grundlage:
§§ 6, 8 und 45 Abs.2 Nr.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108)
Begründung:
Die Überarbeitung der Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 2023, wurde erneut notwendig, da die Kommunalaufsicht im Rahmen der formellen und materiellen Prüfung einige Hinweise gegeben hat.Zum einen sollte die Bezeichnung Verbandsgemeindewehrleiter nicht verwendet werden, da dieser Begriff nicht durch das Brand- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG) vorgesehen ist. Weiterhin sollte in den § 5 Abs. 8 nicht nur die Rückgabe der Schutzkleidung aufgenommen werden, sondern vielmehr auch Ausrüstungsgegenstände.Da die Überarbeitung der Begrifflichkeit in fast jedem Paragrafen geändert werden musste, ist daher eine Neufassung der Satzung begründet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die beigefügte Neufassung der Feuerwehrsatzung.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 12.09.2024 |
| TOP: | 6. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 14 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.