Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | 36-1/2024 |
| Datum | 27.06.2024 |
| Bearbeiter | Reime |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 10.09.2024 |
Beschlussgegenstand:
Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit der Gemeinde Wallhausen
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA),verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt die beigefügte Vereinbarung abzuschließen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 10.09.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 36-1/2024
Erläuterungen:
Erläuterungen:
Die dem Anhang beigefügte Kostenübernahmevereinbarung dient dazu, die Vorgehensweise und den Inhalt der getroffenen Vereinbarung umfassend zu erklären und als Grundlage für die zukünftige Abrechnung der Kosten zu fungieren. Diese Vereinbarung soll sicherstellen, dass die finanzielle Aufteilung und die Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Parteien transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Ziele der Vereinbarung:
Die Vereinbarung legt die Art der Baumaßnahme fest. Sie definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Gemeinden sowie die Aufteilung der anfallenden Kosten. Sie dient darüber hinaus als vertragliche Grundlage für die Abrechnung der Planungskosten und Baukosten. Sie regelt, wie Rechnungen gestellt und Kosten verrechnet werden, um eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen:
Dem Anhang der Vereinbarung ist eine Lagekarte beigefügt, die die Verteilung der Gemarkungen im Hinblick auf das betreffende Bauwerk zeigt. Diese Karte ist hilfreich, um die geografische Lage und die Zuständigkeiten der einzelnen Gemeinden besser zu verstehen und unterstützt die praktische Umsetzung der Vereinbarung.
Grobkostenschätzung auf Basis der aktuellen Brückenprüfung aus dem Jahr 2024:
Planungsleistung Gesamtkosten (brutto): 34.181,69 €
Bauleistung Gesamtkosten (brutto): 204.680,00 €
Mit dem Zuschlag des Gesamtauftrages für die Planungsleistung zur Instandsetzung der Brücken HOH-002, HOH-003, HOH-004 in Wallhausen wird zunächst nur die Leistungsphase 3-4 beauftragt.
Die Helmebrücke Schachtstraße ist die HOH-004. Auf Grundlage der aktuellen Brückenprüfung sowie einer Besichtigung und gleichzeitigen Plananlaufberatung soll die Entwurfsplanung erarbeitet werden.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll bis zum 29.11.2024 spätestens fertiggestellt und im Gemeinderat Wallhausen erläutert werden.