Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

36-8-2024

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

16.08.2024

Nummer

36-8/2024

Bearbeiter

Frau Kirchner

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

10.09.2024

Beschlussgegenstand:

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe (Kalkberg)

gesetzliche Grundlage:

§ 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. §6 der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Begründung:

Für die Investitionsmaßnahme - Erschließung Wohngebiet "Am Kalkberg" - werden 40.000 EUR mehr an Finanzmitteln benötigt.

Diese Finanzmittel sollen wie folgt gedeckt werden:

1) Investition Neubau Zaun Friedhof - Hier sind im Haushaltsplan 2024 20.000 EUR eingestellt. Diese sollen vollständig für den Kalkberg verwendet werden. Die Maßnahme wird in die künftigen Jahre verschoben.

2) Restaurierung Kriegerdenkmal - Für die Restaurierung des Kriegerdenkmales wurden zunächst in der Unterhaltung 25.000 EUR für die statische Sicherung und die Restaurierung der Schrift eingestellt. Bei näherer Überprüfung i.V.m. der Denkmalschutzbehörde hat sich jedoch ergeben, dass sich die Restaurierung der Schrift wesentlich aufwendiger gestaltet, wie zuvor angedacht. Nach derzeitigem Stand ist mit 70.000 EUR für eine denkmalkonforme Restaurierung der Schrift zu rechnen. Aufgrund der Tatsache, dass der Gemeinde Brücken nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und vorrangig Pflichtaufgaben gemäß dem KVG zu erfüllen sind, wurde in Absprache mit dem Bürgermeister zunächst nur die statische Sicherung i.H.v. circa 5.000,00 € beauftragt. Somit ist auch hier noch ein Betrag von 20.000 EUR verfügbar.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

10.09.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister