Verwaltungsvorlage
öffentlich
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| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 21.07.2025 |
| Nummer | 41-75/2025 |
| Bearbeiter | Frau Meergarten |
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| Beratungsfolge | Termin |
| Verbandsgemeinderat | 19.08.2025 (zurückgestellt) |
| Verbandsgemeinderat | 07.10.2025 |
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Fortschreibung Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der derzeit gültigen Fassung, Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe in der derzeit gültigen Fassung, Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) in der derzeit gültigen Fassung, Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Landkreises Mansfeld-Südharz 10/2021
Begründung:
Die Änderung des Punktes 3 „Struktur der Kitas“ in der beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“-Unterpunkt 3.1. Kapazität, Belegung und Auslastung des Bereiches Krippe wird notwendig, da sich die Bedingungen für die Kinderbetreuung in unserer Verbandsgemeinde ändern. Die fallenden Geburtenzahlen beeinflussen den Bedarf der Krippenplätze.
Die nach den Betriebserlaubnissen vorgehaltenen Betreuungsplätze können aufgrund der fehlenden Kinder nicht voll ausgeschöpft werden und müssen mit dieser Änderung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes angepasst werden. Das heißt, bis 2030 die Betreuungsplätze im Krippenbereich in den Betriebserlaubnissen zu senken, damit sich die prozentuale Auslastung der Krippe in unserem Verwaltungsgebiet erhöht.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt hiermit die 1. Änderung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.
Alle anderen Punkte der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ vom 29.08.2023 behalten ihre volle Gültigkeit.
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| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 7.10.2025 |
| TOP: | 6. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 15 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag |
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| Abweichender Beschluss: |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.