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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss Kita

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

21.07.2025

Nummer

41-75/2025

Bearbeiter

Frau Meergarten

Beratungsfolge

Termin

Verbandsgemeinderat

19.08.2025 (zurückgestellt)

Verbandsgemeinderat

07.10.2025

Beschlussgegenstand:

1. Änderung der Fortschreibung Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der derzeit gültigen Fassung, Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe in der derzeit gültigen Fassung, Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) in der derzeit gültigen Fassung, Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Landkreises Mansfeld-Südharz 10/2021

Begründung:

Die Änderung des Punktes 3 „Struktur der Kitas“ in der beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“-Unterpunkt 3.1. Kapazität, Belegung und Auslastung des Bereiches Krippe wird notwendig, da sich die Bedingungen für die Kinderbetreuung in unserer Verbandsgemeinde ändern. Die fallenden Geburtenzahlen beeinflussen den Bedarf der Krippenplätze.

Die nach den Betriebserlaubnissen vorgehaltenen Betreuungsplätze können aufgrund der fehlenden Kinder nicht voll ausgeschöpft werden und müssen mit dieser Änderung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes angepasst werden. Das heißt, bis 2030 die Betreuungsplätze im Krippenbereich in den Betriebserlaubnissen zu senken, damit sich die prozentuale Auslastung der Krippe in unserem Verwaltungsgebiet erhöht.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt hiermit die 1. Änderung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.

Alle anderen Punkte der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ vom 29.08.2023 behalten ihre volle Gültigkeit.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

7.10.2025

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

15 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister