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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen

 

gemäß § 9 Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 auf den Friedhöfen der

Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in Kelbra (Kyffhäuser)

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ als Friedhofsträger ist für den verkehrs- sicheren Zustand der Friedhöfe der Mitgliedsgemeinden Berga mit dem Ortsteil Rosperwenda, Brücken-Hackpfüffel mit den Ortsteilen Brücken (Helme) und Hackpfüffel, Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) mit den Ortsteilen Thürungen, Sittendorf und Tilleda (Kyffhäuser) und Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Riethnordhausen und Martinsrieth verantwortlich.

Alle Besucher müssen die Gewissheit haben, sich möglichst gefahrlos auf den Friedhöfen bewegen zu können und vor Gefahren geschützt zu sein, die von schadhaften oder nicht sicher befestigten Grabmalen ausgehen.

Entsprechend den geltenden Friedhofssatzungen der Mitgliedsgemeinden sind Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie nicht umstürzen können. Vor allem ältere Grabmale lockern sich jedoch durch Frost und andere Witterungseinflüsse. Starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit ebenfalls beeinflussen.

Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft ist die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ verpflichtet, die Grabmäler jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung beschränkt sich nicht nur auf eine bloße Inaugenscheinnahme. Sie erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt wird, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.

Die Standfestigkeitsprüfung findet in diesem Jahr am Dienstag, den 27. Oktober statt und wird durch die Firma BSK Stephan Koch, Hennigsdorf, durchgeführt.

Bei der Standsicherheitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankungen des Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird er mit einem Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist. Grabmale, die nicht standfest sind und eine Gefahr für Besucher darstellen, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort niedergelegt werden.

Sollten Sie nach Abschluss der jährlichen Standfestigkeitskontrolle einen entsprechenden Aufkleber an dem von Ihnen erworbenen Grab vorfinden, werden Sie ein Schreiben von der Friedhofsverwaltung erhalten. In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, welches Problem aufgetreten ist, die genaue Bezeichnung der Grabstätte und einen Termin, bis wann das Problem behoben sein muss. Bitte wenden Sie sich dann mit diesem Schreiben an einen Fachbetrieb Ihrer Wahl, um die notwendigen Arbeiten ausführen zu lassen.

Wir bitten Sie, neben der Pflege Ihrer Grabstätte auch selbst die Standfestigkeit Ihrer Grabsteine im Auge zu behalten und durch Sie selbst festgestellte Mängel eigenständig beheben zu lassen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ unter der Telefonnummer 034651/383-530 gern zur Verfügung.

Ihre Friedhofsverwaltung