Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 02.09.2026 |
| Nummer | 41-130/2026 |
| Bearbeiter | Frau Freiberg |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 22.09.2026 |
Beschlussgegenstand:
Zustimmung zum Förderprojekt zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt zur Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF)
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBI. LSA S. 834)
Begründung:
Geplant ist die investive Maßnahme zur Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF)
Die Beschaffung dient zum Auf- und Ausbau einer logistischen Komponente.Die Verbandsgemeinde "Goldene Aue" war im Dezember 2023 bis Januar 2024 zuerst betroffene Kommune des Helme-Hochwassers. Die Aufgaben der Wasserwehr wurden hier von der Freiwilligen Feuerwehr übernommen. Aufgrund des Katastrophenfalles wurden weitere Hilfsorganisationen und fachkundiges Personal hinzugezogen. Dieses Ereignis, hervorgerufen von Starkregenereignissen, zeigte die Mängel im bestehenden System. Diese Mängel und Hinweise wurden aufgearbeitet.Der Einsatz eines MTF stellt eine essenzielle Ergänzung unserer Ausrüstung dar, um die Einsatzfähigkeit, Sicherheit und Effizienz bei solchen Katastrophenlagen deutlich zu verbessern. Der MTF ermöglicht den schnellen und sicheren Transport von Einsatzkräften, Ausrüstung, Material und Hilfsmitteln zu Einsatzstellen, insbesondere in schwer zugänglichen, überfluteten oder gefährdeten Gebieten. Durch seine robuste Bauweise und geeignete Ausstattung kann der MTF auch unter extremen Bedingungen eingesetzt werden, was die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehr erheblich erhöht. Darüber hinaus trägt der MTF dazu bei, die Koordination und Kommunikation bei Einsätzen zu optimieren. Er bietet Platz für Einsatzleitung und Team, was eine bessere Organisation vor Ort ermöglicht. Die Flexibilität des Fahrzeugs erlaubt den Einsatz in verschiedenen Szenarien, wie z.B. Evakuierungen, technische Hilfeleistungen, Versorgung von Betroffenen oder Materialtransport. Dies ist besonders wichtig, um schnell auf wechselnde Einsatzlagen reagieren zu können.Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit der Einsatzkräfte. Der MTF bietet Schutz und Komfort, was die Belastung bei Einsätzen in belastenden Umgebungen reduziert. Zudem erleichtert die Ausstattung des Fahrzeugs die Durchführung von Maßnahmen in gefährlichen Situationen, z.B. durch spezielle Schutzvorrichtungen oder Kommunikationssysteme.Angesichts der aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel und die damit verbundenen Extremwetterereignisse ist die Investition in einen geeigneten MTF eine nachhaltige Maßnahme, um die Einsatzfähigkeit unserer ortsansässigen Feuerwehren langfristig zu sichern. Die Anschaffung und Ausstattung des MTF ist somit eine präventive Investition in die Sicherheit unserer Einsatzkräfte und die Effektivität unserer Einsätze.Insbesondere im Hinblick auf den Hochwasserschutz ist es unerlässlich, dass die Gemeinde gut vorbereitet ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Ernstfall schnell, koordiniert und effektiv reagiert werden kann, um Schäden zu minimieren und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.Für die weitere Prüfung benötigt die Investitionsbank einen Beschluss des Vorhabenträges über die Zustimmung des Förderantrages.
Der Verbandsgemeinderat möge nachträglich zustimmen:
Der Verbandsgemeinderat möge der Beantragung, sowie die Beauftragung des Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) nachträglich zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 22.09.2026 |
| TOP: | 18 |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 15 + 1 |
| dafür: | 16 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.