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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 129 Verbandsgemeinde Ern. Stellv. Ortswehrleiter

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

01.09.2026

Nummer

41-129/2026

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.09.2026

Beschlussgegenstand:

Ernennung des stellv. Ortswehrleiters für die Freiwillige Ortsfeuerwehr Hackpfüffel

gesetzliche Grundlage:

§§ 45 Abs. 2 Nr. 21 und 90 Abs. 1 Nr. 8 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m § 15 Abs. 2 und 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. LSA S. 108) in der derzeit gültigen Fassung und des § 1 Abs. 4 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr „Goldene Aue“ vom 13.09.2024 in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Auf Grundlage des § 15 Abs. 2 und 3 Brandschutz - Hilfeleistungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt wurde durch die Mitglieder der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hackpfüffel der Kamerad Stephan Pfeiffer für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hackpfüffel vorgeschlagen.Die Anhörung des Kreisbrandmeisters erfolgte positiv.

Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:

Der Kamerad Stephan Pfeiffer wird zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hackpfüffel, für den Zeitraum von 6 Jahren, in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

22.09.2026  

TOP:

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.