Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

06.08.2026

Nummer

41-116/2026

Bearbeiter

Frau Kruschwitz

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.09.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende 

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA, S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 26/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung.Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024 

Begründung:

Die Sparkasse Mansfeld Südharz hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ mit Schreiben vom 10.06.2026 eine Geldspende in Höhe von 

7.000,00 Euro (siebentausend Euro)

zur Verfügung gestellt und diese Summe am 24.6.2026 auf das Konto der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ überwiesen.

Grundlage der Zuwendung ist die Initiierung des Projektes zur Aufwertung der Rad- und Wanderwege in unserer Heimat.

Die Mittel stammen aus dem PS-Zweckvertrag der Ostdeutschen Sparkassenlotterie und sind zweckgebunden im Laufe des Jahres 2026 zu verwenden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diese Geldspende anzunehmen. 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

22.09.2026 

TOP:

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister