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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

11.08.2026

Nummer

41-118/2026

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.09.2026

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsgemeindebürgermeisters für den Jahresabschluss 2022

gesetzliche Grundlage:

§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung. 

Begründung:

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 liegt mit Prüfbericht vor. Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung, dass der Jahresabschluss im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften bzw. ortsrechtlichen Regelungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Verbandsgemeinde vermittelt. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk kann erteilt werden.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ erteilt dem Verbandsgemeindebürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 die Entlastung.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat 

am:

22.09.2026

TOP:

8.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister