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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

11.08.2026

Nummer

41-119/2026

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.09.2026

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023

gesetzliche Grundlage:

§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

 

Begründung:

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2023 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Verbandsgemeindebürgermeisters Stellung genommen worden ist.Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 7.847.919,28 €.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.252.114,31 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2024 vorgetragen und wird gem. § 23 abs. 2 KomHVO über die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

Anlagen:

Stellungnahme

Bericht RPA

Ergebnis- und Finanzrechnung

Vermögensrechnung

Übersicht über das Anlagevermögen

Forderungsübersicht

Verbindlichkeitenübersicht 

Beratungsergebnis:

Gremium: 

Verbandsgemeinderat

am: 

22.09.2026

TOP: 

9.

Anzahl Mitglieder 

8 + 11

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister