Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 01.09.2026 |
| Nummer | 41-127/2026 |
| Bearbeiter | Frau Kruschwitz |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 22.09.2026 |
Beschlussgegenstand:
Genehmigung zur Annahme einer Geldspende (Schrottsammelaktion für Grundschulen und Kindergärten)
gesetzliche Grundlage:
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung
Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024
Erläuterungen:
Die Firma „S1 Recycling GmbH & Co.KG, Hauptstraße 19 in 06577 An der Schmücke, OT Heldrungen hat am 09.06.2026 zu einer „Schrott-Sammelaktion für Grundschulen und Kindergärten“ aufgerufen.
Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat sich an dieser Aktion beteiligt.Diese Sammelaktion dauerte ca. 14 Tage.
Es wurden in der Verbandsgemeinde insgesamt ca. 5 Tonnen Schrott gesammelt.
Die dafür erzielte Summe wurde von der Firma „S1 Recycling GmbH & Co.KG“ auf 1.000,00 Euro aufgerundet.
Der Scheck wurde am 24.08.2026 durch die Vertreterin der Firma „S1 Recycling GmbH & Co.KG - Frau Koch an den Verbandsgemeindebürgermeister - Herrn Peckruhn und die Leiterin des Geschäftsbereiches I - Frau Kindler übergeben.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Geldspende, resultierend aus der Sammelaktion: Schrottsammeln für Grundschulen und Kindergärten“, in Höhe von 1.000,00 Euro anzunehmen.
Die Geldspende soll für Kindereinrichtungen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ verwendet werden.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 22.09.2026 |
| TOP: | 13 |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 14 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.