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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 127 Spende Schrott

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

01.09.2026

Nummer

41-127/2026

Bearbeiter

Frau Kruschwitz

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.09.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende (Schrottsammelaktion für Grundschulen und Kindergärten) 

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024 

Erläuterungen:

Die Firma „S1 Recycling GmbH & Co.KG, Hauptstraße 19 in 06577 An der Schmücke, OT Heldrungen hat am 09.06.2026 zu einer „Schrott-Sammelaktion für Grundschulen und Kindergärten“ aufgerufen.

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat sich an dieser Aktion beteiligt.Diese Sammelaktion dauerte ca. 14 Tage.

Es wurden in der Verbandsgemeinde insgesamt ca. 5 Tonnen Schrott gesammelt.

Die dafür erzielte Summe wurde von der Firma „S1 Recycling GmbH & Co.KG“ auf 1.000,00 Euro aufgerundet.

Der Scheck wurde am 24.08.2026 durch die Vertreterin der Firma „S1 Recycling GmbH & Co.KG - Frau Koch an den Verbandsgemeindebürgermeister - Herrn Peckruhn und die Leiterin des Geschäftsbereiches I - Frau Kindler übergeben.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Geldspende, resultierend aus der Sammelaktion: Schrottsammeln für Grundschulen und Kindergärten“, in Höhe von 1.000,00 Euro anzunehmen.

Die Geldspende soll für Kindereinrichtungen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ verwendet werden.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

22.09.2026 

TOP:

13

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister