Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 03.09.2026 |
| Nummer | 41-122/2026 |
| Bearbeiter | Frau Nowak |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 22.09.2026 |
Beschlussgegenstand:
Ernennung der Schiedspersonen für die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 (2) Nr. 21, § 2 (3) i.V. m. § 90 (1) Nr. 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. S. 834) in der derzeit gültigen Fassung -§§ 1, 2 und 4 (1) SchStG (Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.06.2001 (GVBl. LSA, S. 325) in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Gemäß § 2 (3) i.V.m. § 90 (1) Nr. 7 KVG LSA und § 1 SchStG hat die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ die Aufgaben nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz zu erfüllen.
Dies ist die Einrichtung und Unterhaltung einer Schiedsstelle für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.
Zur Zeit ist die Schiedsstelle unbesetzt.
Daher müssen für die Schiedsstelle eine neue Schiedsperson als Vorsitzende/r und zwei weitere Schiedspersonen ernannt und die Ämter neu verteilt werden.
Die Amtszeit der neu gewählten Schiedspersonen beläuft sich gemäß § 4 (1) SchStG auf 5 Jahre und beginnt am 01. Oktober 2026.
Gemäß § 2 SchStG kann die Schiedsstelle abweichend von Satz 1 mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden.
Die Besetzung der Schiedsstelle ergibt sich wie folgt:
1. ein oder eine Vorsitzende/r
2. zwei weiteren Schiedspersonen.
Folgende Personen haben Bewerbungen eingereicht:
Herr Carsten Hilpert aus Berga
Frau Doreen Krüger-Hoffmann aus Berga
Frau Monika Schmitt aus Edersleben.
Der Verbandsgemeinderat hat folgende Personen mit geheimer Stimmabgabe (für die Besetzungder Schiedsstelle gewählt:
Monika Schmitt als Vorsitzende
Beisitzer: Carsten Hilpert und Doreen Krüger-Hoffmann
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 22.09.2026 |
| TOP: | 14 |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 15 + 1 |
| dafür: | 16 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Die vor Abstimmung erfolgte Wahl erfolgte als geheime Personenwahl.