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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

27.08.2026

Nummer

41-124/2026

Bearbeiter

 Frau Meergarten

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.09.2026

Beschlussgegenstand:

9. Änderung der Anlage zu § 5 der Kostenbeitragssatzung für Tageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ 

gesetzliche Grundlage:

§§ 5, 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff.) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) i.V.m. dem Kinderförderungsgesetz vom 05.03.2003 (GVBl. LSA S. 48) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (GVBl. LSA Nr. 27/2018 S. 420) vom 19.12.2018 in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Auf Grund des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) vom 5. März 2003 in der zur Zeit geltenden Fassung, wurde für alle Tageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" die Kostenkalkulation für 2026 erarbeitet und angepasst.

Die Überprüfung durch den Landkreis Mansfeld Südharz hat stattgefunden.

Die verschiedenen Varianten und Möglichkeiten der Verteilung der Landesmittel wurden dem Rat dargestellt.

Eine gemeinsame Kuratoriumssitzung aller Tageseinrichtungen und des Verbandsgemeindeelternrat in unserem Zuständigkeitsbereich hat am 09.09.2026 stattgefunden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 9. Änderung der Anlage zu § 5 der Kostenbeitragssatzung für Tageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde "Goldene Aue". Die 9. Änderung der Anlage zu § 5 der Kostenbeitragssatzung tritt am 01.10.2026 in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat  

am:

22.09.2026  

TOP:

15.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

15 + 1

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltungen:

2

Laut Vorschlag

x

 

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.