Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 20.08.2026 |
| Nummer |
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| Bearbeiter | Frau Kirchner |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 15.09.2026 |
Beschlussgegenstand:
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
gesetzliche Grundlage:
§ 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. §5 der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel
Begründung:
Um im Bereich der kommunalen Liegenschaften eine Investition zu tätigen, werden voraussichtlich 60.000 EUR benötigt.
Diese Investition ist nicht im Haushaltsplan veranschlagt und begründet somit eine außerplanmäßige Ausgabe.Gedeckt werden soll diese Maßnahme zum Einen über die veranschlagte Investitionsmaßnahme „Kupferspurenradweg“. Hier stehen gemäß Investitionsplan 2026 47.000 EUR zur Verfügung.
Zum Anderen wird im Haushaltsjahr 2026 die geplante Investitionsmaßnahme „Sanierung Siedlung“ nicht realisiert. Somit stehen aus dieser Maßnahme 15.000 EUR zur Verfügung.
Gem. § 5 der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel sind Ausgaben i.S.d. § 105 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA erheblich, wenn sie im Einzelfall 10.000 EUR übersteigen.Dieser Wert wird mit der außerplanmäßigen Investition überschritten.
Somit muss der Rat dieser außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 15.09.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.