Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 04.08.2026 |
| Nummer | 27-145/2026 |
| Bearbeiter | Karpe |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 18.08.2026 |
Beschlussgegenstand:
Grundlagenbeschluss: Entscheidung über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Bebauungszone Kirchtal“ in der Gemarkung Kelbra.
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Stadtrat Kelbra möge beschließen:
Der Stadtrat der Stadt Kelbra beschließt die Aufstellung einer
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, für den in der Anlage dargestellten Bereich „Bebauungszone Kirchtal“ der Gemarkung Kelbra.
Die Kosten werden anteilig an die Anlieger umgelegt. Hierzu bedarf es städtebaulicher Verträge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Angebote für die Planungsleistungen einzuholen und die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 18.08.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 3 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung war 1 Mitglied des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-145/2026
Erläuterungen:
Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung kann der betreffende Bereich planungsrechtlich bereinigt und städtebaulich geordnet werden. Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz wurde im Vorfeld beteiligt und hat signalisiert, dass gegen die weitere Prüfung bzw. Aufstellung einer Außenbereichssatzung für diesen Bereich keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung soll geprüft und geregelt werden, ob für den betreffenden Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich geschaffen werden können.
Für die Durchführung des Satzungsverfahrens ist die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros erforderlich. Nach einer ersten Kostenschätzung ist für die erforderlichen Planungsleistungen mit Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 10.000 € bis 15.000 € zu rechnen. Zusätzliche Kosten können entstehen, sofern im Verfahren weitere Fachgutachten, insbesondere artenschutzrechtliche Untersuchungen, erforderlich werden.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung liegt noch kein konkretes Angebot eines Planungsbüros vor. Der Stadtrat soll daher zunächst über die grundsätzliche Aufstellung einer Außenbereichssatzung und die Übernahme der entstehenden Planungskosten durch die Stadt Kelbra entscheiden.