Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung — Weißenfels, 20.10.2023
und Forsten Süd, Weißenfels
| Sitz: | Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels |
| Postanschrift: | PF 1655, 06665 Weißenfels |
| Telefon: | 03443 280-0 |
| Fax: | 03443 280-80 |
| des Flurbereinigungsverfahrens: | Niederröblingen (A38) |
| Verfahrensnummer: | 61-7 SGH013 |
nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst.
Er weist insbesondere die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
In der bereits am 21.12.2012 festgestellten Wertermittlung des Flurbereinigungsverfahrens sind Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.
Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Grundbücher sind in Anlage 1 aufgelistet.
Im Bereich der Verfahrensgebietsgrenze sind im Flurbereinigungsverfahren neue Grenzpunkte entstanden. Diese Punkte kennzeichnen neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf, der an das Flurbereinigungsverfahren angrenzenden Flurstücke, wird durch diese neuen Grenzpunkte nicht verändert. Die Festlegung dieser Punkte sowie ihre Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch dauerhafte Grenzmarke) wird den Beteiligten gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.
Die betroffenen Flurstücke, die sich mit dem Verfahrensgebiet eine gemeinsame Grenze teilen, sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Der Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119
vom 04.12.2023 bis 15.12.2023 in der Zeit von
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr sowie Freitag 9.00 - 12.00 Uhr aus.
Auf Wunsch wird der Flurbereinigungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.
Aus organisatorischen Gründen wird um telefonische Terminabsprache unter Tel. 03443/280318 gebeten.
Nähere Informationen zum Verfahren, u.a. die Landabfindungskarte, die Änderungen in der Wertermittlungskarte finden Sie im Internet unter:
Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Termine, die eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt sind, wahrzunehmen.
| Beteiligte, die | |
| - | eine Anzeige ihrer Abmarkungen wünschen (sofern nicht auf Abmarkung verzichtet wurde) |
| oder | |
| - | eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen |
und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis zum 15.12.2023 gegenüber der Flurneuordnungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443/280318 oder per E-Mail an Marko.Luettich@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen und/oder Anzeige der Abmarkungen gewertet (§§ 114, 134 Abs.1 FlurbG).
Anhörungstermin
| Der Termin zur Anhörung der Beteiligten | |
| 1. | zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 2 |
| 2. | zur Erläuterung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG |
wird bestimmt auf
Mittwoch, den 31.01.2024 in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
Die Beteiligten können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich in diesem Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.
Die Beteiligten haben in diesem Termin die Möglichkeit, sich die Änderung der Wertermittlungsergebnisse erläutern zu lassen.
Der Sachverhalt zum Widerspruch ist vorab schriftlich zu formulieren und zum Anhörungstermin einzureichen. Weiterhin wird um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 03443/280318 gebeten.
Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.
Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.
Im Auftrag
SACHSEN-ANHALT
Flurbereinigung Niederröblingen (A38)
Landkreis Mansfeld-Südharz
Anlage 1
zur Öffentlichen Bekanntmachung vom 20.10.2023 -
Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter
Verf.-Nr.:
SGH013
Anlage 2
Bei dem Verzeichnis der Eigentümer im Sinne nach § 10 Nr. 2f FlurbG handelt es sich um die Eigentümer der nachfolgend aufgeführten Flurstücke, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Abmarkung neuer in der Verfahrensgebietsgrenze festgelegten Grenzpunkte
| Gemarkung Sangerhausen | Flur 15 | Flurstücke: 245/1, 191/12, 181/14, 181/13, 880 | ||
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 3 | Flurstücke: 475, 482, 485, 491, 62, 168, 198, 150, 279, 293, 291, 290, 297 | ||
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 5 | Flurstücke: 36, 28, 39, 35, 15/1 | ||
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 7 | Flurstücke: 645, 144, 142, 141, 54/1, 156, 388/45, 52/9,104, 99, 98, 97, 230/34 | ||
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 4 | Flurstücke: 23/2, 16/1, 68, 60 | ||
| Gemarkung Einzingen | Flur 5 | Flurstücke: 117, 42, 34, 33, 28, 36, 119 | ||
| Gemarkung Einzingen | Flur 4 | Flurstücke: 42, 67/2 | ||
| Gemarkung Einzingen | Flur 1 | Flurstücke: 74, 43/2, 41/2 | ||
| Gemarkung Einzingen | Flur 2 | Flurstücke: 47/2, 49, 98, 110 | ||
| Gemarkung Nienstedt | Flur 4 | Flurstücke: 35/9, 2/14 | ||
| Gemarkung Nienstedt | Flur 2 | Flurstück: 45 | ||
| Gemarkung Wolferstedt | Flur 10 | Flurstücke: 21, 51, 72 | ||
| Gemarkung Wolferstedt | Flur 23 | Flurstück: 65 | ||
| Gemarkung Allstedt | Flur 23 | Flurstücke: 52, 51, 50, 25 | ||
| Gemarkung Allstedt | Flur 22 | Flurstücke: 5, 149 | ||
| Gemarkung Allstedt | Flur 20 | Flurstücke: 46/1, 48/5, 209, 208, 207, 131 | ||
| Gemarkung Allstedt | Flur 18 | Flurstücke: 78, 32 | ||
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 5 | Flurstücke: 155, 245 | ||
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 4 | Flurstücke: 225/4, 261/189, 271, 189, 118, 7 | ||
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 3 | Flurstücke: 188, 186, 187 | ||