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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung  —  Weißenfels, 20.10.2023

und Forsten Süd, Weißenfels

Sitz:

Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels

Postanschrift:

PF 1655, 06665 Weißenfels

Telefon:

03443 280-0

Fax:

03443 280-80

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

des Flurbereinigungsverfahrens:

Niederröblingen (A38)

Verfahrensnummer:

61-7 SGH013

nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst.

Er weist insbesondere die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

In der bereits am 21.12.2012 festgestellten Wertermittlung des Flurbereinigungsverfahrens sind Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.

Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Grundbücher sind in Anlage 1 aufgelistet.

Im Bereich der Verfahrensgebietsgrenze sind im Flurbereinigungsverfahren neue Grenzpunkte entstanden. Diese Punkte kennzeichnen neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf, der an das Flurbereinigungsverfahren angrenzenden Flurstücke, wird durch diese neuen Grenzpunkte nicht verändert. Die Festlegung dieser Punkte sowie ihre Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch dauerhafte Grenzmarke) wird den Beteiligten gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.

Die betroffenen Flurstücke, die sich mit dem Verfahrensgebiet eine gemeinsame Grenze teilen, sind in der Anlage 2 aufgeführt.

Auslegung

Der Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119

vom 04.12.2023 bis 15.12.2023 in der Zeit von

Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr sowie Freitag 9.00 - 12.00 Uhr aus.

Auf Wunsch wird der Flurbereinigungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.

Aus organisatorischen Gründen wird um telefonische Terminabsprache unter Tel. 03443/280318 gebeten.

Nähere Informationen zum Verfahren, u.a. die Landabfindungskarte, die Änderungen in der Wertermittlungskarte finden Sie im Internet unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-mansfeld-suedharz/fbv-niederroeblingen-a38

Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Termine, die eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt sind, wahrzunehmen.

Anzeige der neuen Grenzen und Abmarkungen in der Örtlichkeit

Beteiligte, die

-

eine Anzeige ihrer Abmarkungen wünschen (sofern nicht auf Abmarkung verzichtet wurde)

oder

-

eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen

und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis zum 15.12.2023 gegenüber der Flurneuordnungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443/280318 oder per E-Mail an Marko.Luettich@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen und/oder Anzeige der Abmarkungen gewertet (§§ 114, 134 Abs.1 FlurbG).

Anhörungstermin

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten

1.

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 2

2.

zur Erläuterung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG

wird bestimmt auf

Mittwoch, den 31.01.2024 in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

  1. Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
  2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
  3. Empfänger neuer Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren
  4. Eigentümer von Grundstücken, die eine gemeinsame Grenze mit dem Flurbereinigungsgebiet haben ( nebenbeteiligte Grenzanlieger)

Die Beteiligten können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich in diesem Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.

Die Beteiligten haben in diesem Termin die Möglichkeit, sich die Änderung der Wertermittlungsergebnisse erläutern zu lassen.

Der Sachverhalt zum Widerspruch ist vorab schriftlich zu formulieren und zum Anhörungstermin einzureichen. Weiterhin wird um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 03443/280318 gebeten.

Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.

Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.

Im Auftrag

Schott

SACHSEN-ANHALT

Flurbereinigung Niederröblingen (A38)

Landkreis Mansfeld-Südharz

Anlage 1

zur Öffentlichen Bekanntmachung vom 20.10.2023 -

Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter

Verf.-Nr.:

SGH013

Anlage 2

Bei dem Verzeichnis der Eigentümer im Sinne nach § 10 Nr. 2f FlurbG handelt es sich um die Eigentümer der nachfolgend aufgeführten Flurstücke, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.

Abmarkung neuer in der Verfahrensgebietsgrenze festgelegten Grenzpunkte

Gemarkung Sangerhausen

Flur 15

Flurstücke: 245/1, 191/12, 181/14, 181/13, 880

Gemarkung Oberröblingen

Flur 3

Flurstücke: 475, 482, 485, 491, 62, 168, 198, 150, 279, 293, 291, 290, 297

Gemarkung Oberröblingen

Flur 5

Flurstücke: 36, 28, 39, 35, 15/1

Gemarkung Oberröblingen

Flur 7

Flurstücke: 645, 144, 142, 141, 54/1, 156, 388/45, 52/9,104, 99, 98, 97, 230/34

Gemarkung Oberröblingen

Flur 4

Flurstücke: 23/2, 16/1, 68, 60

Gemarkung Einzingen

Flur 5

Flurstücke: 117, 42, 34, 33, 28, 36, 119

Gemarkung Einzingen

Flur 4

Flurstücke: 42, 67/2

Gemarkung Einzingen

Flur 1

Flurstücke: 74, 43/2, 41/2

Gemarkung Einzingen

Flur 2

Flurstücke: 47/2, 49, 98, 110

Gemarkung Nienstedt

Flur 4

Flurstücke: 35/9, 2/14

Gemarkung Nienstedt

Flur 2

Flurstück: 45

Gemarkung Wolferstedt

Flur 10

Flurstücke: 21, 51, 72

Gemarkung Wolferstedt

Flur 23

Flurstück: 65

Gemarkung Allstedt

Flur 23

Flurstücke: 52, 51, 50, 25

Gemarkung Allstedt

Flur 22

Flurstücke: 5, 149

Gemarkung Allstedt

Flur 20

Flurstücke: 46/1, 48/5, 209, 208, 207, 131

Gemarkung Allstedt

Flur 18

Flurstücke: 78, 32

Gemarkung Niederröblingen

Flur 5

Flurstücke: 155, 245

Gemarkung Niederröblingen

Flur 4

Flurstücke: 225/4, 261/189, 271, 189, 118, 7

Gemarkung Niederröblingen

Flur 3

Flurstücke: 188, 186, 187