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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschlüsse Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

13.10.2023

Nummer

27-201/2023

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

02.11.2023

Beschlussgegenstand:

Aufgabenübertragung nach § 10a Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die Kommunalwahlen am 09.06.2024

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 16.07.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 a des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209)

Begründung:

Nach der Bestimmung des Wahltages und der Wahlzeit für die durchzuführenden Kommunalwahlen am 09.06.2023 in Sachsen-Anhalt durch Beschluss der Landesregierung vom 13.06.2023 (Bek. des MI vom 13.06.2023, MBl LSA vom 26.06.2023 S. 198) hat die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) die Möglichkeit, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Verbandsgemeindebürgermeister und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss durch Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, zu übertragen.

Hierzu ist ein gleichlautender Beschluss aller Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" erforderlich.

Der durch den Verbandsgemeinderat zu bestimmende Wahlausschuss wird auch die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer aus den Wahlberechtigten der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) bei der Berufung berücksichtigen.

Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beschließt die Aufgabenübertragung nach § 10a des KWG LSA an die Verbandsgemeinde "Goldene Aue".

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

02.11.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

15 + 1

anwesend:

12 + 1

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister